Unterweisung

Um sich sicherheitsgerecht verhalten zu können, müssen die Beschäftigten entsprechende Kenntnisse haben. Aus diesem Grunde sind regelmäßige Unterweisungen durch den Unternehmer oder seinen Beauftragten – z.B. Meister – erforderlich. Dabei müssen alle Mitarbeiter über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren, das richtige Verhalten und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren informiert werden. Unterweisungen müssen bei jeder Neueinstellung oder Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Ebenso vor Beginn jeder neuen Tätigkeit, und vor Umgang mit Gefahrstoffen sowie vor Beginn bestimmter in den Unfallverhütungsvorschriften bezeichneter Arbeiten. Je nach Erfordernis muss die Unterweisung wiederholt werden; mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung muss mündlich und praxisnah und auch für ausländische Arbeitnehmer verständlich durchgeführt werden. Das Aushändigen von Vorschriften oder Druckschriften genügt nicht!
Die Teilnahme an einer Unterweisung muss vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden (Unterweisungsdokumentation).