Pruefungen

Alle betrieblichen Einrichtungen, d.h. Anlagen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge usw. müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Zur Festlegung von Prüffristen hat der Arbeitgeber eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Angaben des Herstellers durchzuführen. Prüfungen dürfen nur von dazu befähigten und vom Arbeitgeber benannten Personen durchgeführt werden, die bestimmte fachliche Kenntnisse und Berufserfahrung besitzen. Darüber hinaus gibt es Prüfungen an bestimmten Anlagen, die nur von Spezialisten ( Sachverständige, Elektrofachkräfte) durchgeführt werden dürfen. In Einzelfällen ist auch festgelegt, ob ein schriftlicher Prüfnachweis zu erbringen ist. Grundsätzlich ist es immer ratsam, Prüfungen zu dokumentieren. Diese Dokumentationen können in Form von Prüfbüchern oder Karteikarten und auch per EDV geführt werden. Teilweise, z.B. bei Feuerlöschern, sind auch Prüfplaketten vorgesehen. Unabhängig von den beschriebenen Prüfungen muss jeder Mitarbeiter vor Verwendung einer Einrichtung durch Sicht- oder Funktionskontrolle auf sicherheitstechnische Mängel achten und ggf. diese Mängel beseitigen bzw. dem Vorgesetzten melden.