Persoenliche Schutzausruestung
Zur persönlichen Schutzausrüstung (Abkürzung: PSA) zählt man: Schutzkleidung, Schutzhandhandschuhe, Hautschutz, Fußschutz, Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Sicherheitsgeschirre. Bevor auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen wird, muss zunächst geprüft werden, ob sich Gefahren durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen beseitigen lassen. Ist dies nicht oder nur zum Teil möglich, so hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen.