Laerm

Lärm ist Schall, der stört, belästigt, die Gesundheit schädigen kann oder zu besonderer Unfallgefahr führt.Wirkt gehörschädigender Lärm auf das ungeschützte Ohr längere Zeit ein, so kommt es zur Lärmschwerhörigkeit. Diese ist nicht heilbar. Bei Lärm mit einem Beurteilungspegel ab 80 dB(A) (unterer Auslösewert) hat der Unternehmer Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen. Ein Arbeitsbereich muss bei Lärm ab 85 dB(A) (oberer Auslösewert) entsprechende gekennzeichnet werden und der zur Verfügung gestellte Gehörschutz muss getragen werden. Das Bereitstellen von Gehörschutz entbindet den Unternehmer allerdings nicht davon, ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und technische Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.