Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben, die der Unternehmer als Betreiber bzw. Verwender von Maschinen, Anlagen, Arbeitsverfahren, Stoffen usw. für seine Beschäftigten erstellen muss. Sie bedürfen der Schriftform und sind in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache, d.h. auch für ausländische Mitarbeiter in ihrer Sprache, abzufassen. Sie sind den Beschäftigten bekannt zu machen und müssen von ihnen eingehalten werden. Bei der Erstellung einer Betriebsanweisung können beispielsweise Sicherheitsdatenblätter und Bedienungsanleitungen behilflich sein.
Zudem sollten bei der Erstellung auch Beratungen durch Fachinstitutionen wie
Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht Staatliche Ämter für Arbeitsschutz, Fachverbände und Kammern in Anspruch genommen werden.